Die Gaußschule Braunschweig ist seit Mitte der 1990er Jahre eine offene Ganztagsschule. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies insbesondere die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an schulischen Angeboten, die über den Pflichtunterricht hinausgehen.
Unser Programm basiert auf vier Säulen:
Die Angebote tragen auch dazu bei, das Gemeinschaftsgefühl zu fördern und damit das Schulklima weiter zu verbessern. Der Musikzweig der Gaußschule (siehe Musikzweig) ist in besonderer Weise mit dem Arbeitsgemeinschaftsbereich verbunden.
Durch die „Gourmete“ – die schuleigene Mensa (siehe Gourmete) – und die allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehende Wasserzapfanlage wird allen Anwesenden das ganztägige Lernen in der Gaußschule erleichtert. Die Ausstattung der Innen- und Außenräume mit Arbeits-, Spiel- und Rückzugsgelegenheiten für Schülerinnen und Schüler wie z. B.
ermöglichen einen gesundheitsfördernden Wechsel von Anspannung und Entspannung.
Veränderte Familien- und Bildungsanforderungen führten zu Anpassungen und Ergänzungen im bisherigen offenen Ganztagsangebot der Gaußschule. Das Angebot einer verlässlichen Betreuung im Übergang von der Grundschule zum Gymnasium Gaußschule erleichtert den Wechsel zu uns und bietet Verlässlichkeit, die in der Regel aus der Grundschule bekannt ist. Für den 5. Jahrgang bietet die Gaußschule daher seit dem Schuljahr 2014/15 eine verlässliche Betreuung.
Angebote im Rahmen der verlässlichen Betreuung
Die Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs erhalten von Montag bis Freitag ein verlässliches und betreutes Angebot. Auf diese Wochentage verteilt gibt es die folgenden Möglichkeiten, über die tagesaktuell mit den Kindern entschieden wird:
Gerade die beiden ersten Aspekte haben sich in den nunmehr sechs Jahren, in denen wir den Verlässlichen Ganztag als Unterstützung zum Einleben in das zumeist größere Schulsystem Gaußschule anbieten, als die relevanten im Sinne der Kinder herauskristallisiert. Nach einem anstrengenden Schultag lieben sie es, zu toben, zu spielen, sich zu bewegen. Unsere Freiwilligendienstleistenden kommen immer aus dem Sport und kennen dieses Bedürfnis genau und unser Ganztagscontainer ist gefüllt mit aufforderndem Spielgerät. Die jeweiligen Stärken unserer Freiwilligen, deren Fertig- und Fähigkeiten werden in den Planungen berücksichtigt und so gelingt es, den Kindern unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen gemäße Vorschläge zu machen. Mit etwas organisatorischem Vorlauf (wegen Raumbuchungen oder notwendiger Informationsschreiben an die Eltern) können wir auch Aktivitäten außer Haus anbieten. Auch hierbei bemühen wir uns, genau hinzuhören, wo die Neigungen unserer Schülerinnen und Schüler liegen.
Tagesstruktur für Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang, die für das Verlässliche Ganztagsangebot angemeldet sind:
7:40 Uhr – 13:05 Uhr Unterricht
13:05 Uhr – 13:45 Uhr (gemeinsames) Mittagessen
13:45 Uhr – 14:30 Uhr Lernzeit
14:30 Uhr – 15:30 Uhr feste Ganztagsgruppe, Betreuung durch eine feste Person; Aktivitäten wie zuvor beschrieben (es können auch Exkursionen stattfinden, wie Besuche der Stadtbibliothek, der Braunschweiger Museen, aktueller Ausstellungen o.ä.)
Alternativ können die Schülerinnen und Schüler auch an einzelnen Tagen an ausgewählten Arbeitsgemeinschaften teilnehmen (siehe unten „Offene Ganztagsschule für alle“ und siehe Arbeitsgemeinschaften). Diese finden in der Regel wöchentlich oder 14-täglich in der 8./9. Unterrichtsstunde (14:00 bis 15:35 Uhr) statt.
Die Arbeitsgemeinschaften – Schwerpunkte bilden und Neues entdecken
Erstellung des AG-Angebotes
Um für die Schülerinnen und Schülern der Gaußschule ein an ihren Bedürfnissen und Interessen orientiertes AG-Angebot zu realisieren, führen wir zu jedem Halbjahr eine AG-Wahl durch. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen engagieren sich in den Bereichen Musik, Theater, Fremdsprachen/Austausche, Technik, Wissenschaft, Sport und Spiel. Soziales Engagement und nachhaltige Entwicklung werden ebenfalls gefördert. Gelegentlich werden wir von externen Partnern unterstützt, die uns ermöglichen, uns noch breiter aufzustellen. Auch Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, eigene Arbeitsgemeinschaften mit oder ohne betreuende Lehrkraft anzubieten. Hierzu ist bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Wahl der Arbeitsgemeinschaften
Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den von ihnen gewünschten Gruppen zu ermöglichen. Die Wahl der Arbeitsgemeinschaften wird für das erste Schulhalbjahr bereits vor den Sommerferien, für das zweite Schulhalbjahr rechtzeitig vor dem Beginn des zweiten Schulhalbjahrs durchgeführt. Für unsere neuen Schülerinnen und Schüler erfolgt die Wahl der Arbeitsgemeinschaften für das erste Schulhalbjahr im Zuge der Anmeldung, bzw. nachdem Sie das Aufnahmeschreiben der Schule erhalten haben. Die Vorteile dieses Verfahrens sind der unmittelbare AG-Beginn am Anfang des jeweiligen Schulhalbjahres und eine mögliche organisatorische Reaktion auf das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler. Die neuen Fünftklässler geben ein Formblatt mit ihren Wünschen ab, für alle folgenden AG-Wahlen benötigen die Schülerinnen und Schüler ihren Schülerausweis, da diese computergestützt vollzogen werden.
Ausschreibung der Arbeitsgemeinschaften
Vor der Wahl wird ein entsprechendes Angebot zusammengestellt, aus dem hervorgeht, welche Arbeitsgemeinschaft ggf. Einschränkungen unterliegt oder ob Bedingungen zu erfüllen sind:
Wir bemühen uns, bereits bei der Ausschreibung verlässliche Termine anzubieten. Leider bedeuten kurzfristige Anpassungen in der Lehrverteilung oder im Stundenplan zum Beginn eines Halbjahres, dass ggf. Arbeitsgemeinschaften verschoben werden müssen. Auch wenn dies unter Umständen dazu führt, dass einzelne Schülerinnen und Schüler leider eine andere AG nachwählen oder eine Teilnahme absagen müssen, so sehen wir doch den schulorganisatorischen Vorteil gegeben und können mit den außerunterrichtlichen Angeboten schon sofort in der ersten vollen Woche des Halbjahres beginnen. Außerdem wissen wir frühzeitig, ob die Gruppen tatsächlich stattfinden können, bzw. Lehrkräfte können bei geringer Anwahl noch einmal gezielte Werbung für ihre Ausschreibung machen.
Pflicht zur Teilnahme
Grundsätzlich gilt für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge: Die Anmeldung zu einer gewählten Arbeitsgemeinschaft verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme für die Dauer von einem Schulhalbjahr.
Förderunterricht
Eine Aufgabe der Schule ist es, das unterschiedliche Leistungsvermögen ihrer Schülerinnen und Schüler zu erkennen sowie entsprechende Angebote zur Förderung zu organisieren und durchzuführen. Förderunterricht wird dabei nicht als Nachhilfe zum aktuellen Unterrichtsstoff oder gar als Fortführung des Pflichtunterrichts verstanden. Ziel des Förderunterrichts ist es, bestehende Lücken aus den vorangegangenen Unterrichtseinheiten – einschließlich der prozessbezogenen Kompetenzen – zu erkennen und zu schließen. Unsere Förderangebote konzentrieren wir i. d. R. auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, und das verteilt sich auf die Jahrgänge wie folgt:
Die Förderkurse Deutsch im 5. Schuljahr sind fest in unser Programm eingebunden. Zurzeit erhalten zwei Klassen diese Extrastunde bei der jeweiligen Fachlehrkraft im ersten Schulhalbjahr, die beiden anderen Klassen erhalten sie im zweiten Schulhalbjahr. Dies geschieht im Wechsel mit der dritten Sportstunde. Zukünftig planen wir eine noch bessere Verzahnung dieser beiden Förder-Forder-Schwerpunkte (Rechtschreibung/Bewegung) unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, Bewegung primär an der frischen Luft anbieten zu können.
Für die anderen Förderkurse gilt: Auf Basis der Förderempfehlung der Fachlehrkräfte erhalten die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ein Schreiben und die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder für den oder die entsprechenden Förderkurs(e) an.
Offene Lernzeit – Üben und Anleitung zu eigenständigem Arbeiten
Die offene Lernzeit stellt ein Angebot an alle Schülerinnen und Schüler der Gaußschule dar, welches freiwillig, spontan und ohne verbindliche Zusage genutzt werden kann. Die Teilnahme kann regelmäßig, aber auch nach Bedarf erfolgen. Montags bis freitags besteht in der Zeit von 13.05 Uhr bis 15.00 Uhr in der Schülerbibliothek die Möglichkeit, in Ruhe zu arbeiten. Das Anfertigen von Hausaufgaben, Üben oder selbstverantwortliches Lernen finden unter Aufsicht und Hilfestellung durch die Schulsozialpädagogin oder durch Lehrkräfte statt. Hier können insbesondere den Schülerinnen und Schülern unterer Jahrgänge Unterstützung und Sicherheit gegeben werden. Darüber hinaus soll die Entwicklung einer konsequenten, aber selbstgesteuerten Arbeitshaltung erlernt werden. Zusätzliche Lernmaterialien für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie alle an der Gaußschule eingeführten Lehrbücher aller Jahrgänge stehen in einer Übungs- und Präsenzbibliothek zur Verfügung. So bieten wir auch denjenigen Kindern die Möglichkeiten für selbstbestimmtes Lernen, die keine Hausaufgaben machen müssen oder keine Bücher dabeihaben.
In der Schülerbibliothek trifft sich auch die o.g. verlässliche Betreuungsgruppe zu ihrer Lernzeit, die zeitlich eingeschränkter ist. Weil diese Gruppe in der Zeit von 14.30 bis 15.30 Uhr gezielte Spiel- und Bewegungsangebote oder andere Aktivitäten angeboten bekommt, haben wir für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Lernzeit von 13.45 bis 14.30 Uhr vorgesehen.
Freizeitgestaltung im Allgemeinen
In der Regel dient die 6. oder 7. Unterrichtsstunde den Schülerinnen und Schülern als Mittagspause, in der sie in der Gourmete gekaufte oder von zu Hause mitgebrachte Mahlzeiten einnehmen. Für einige Klassen folgt nach der 45-minütigen Pause der Nachmittagsunterricht, einzelne warten auf den Beginn ihrer Arbeitsgemeinschaften. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht das Bedürfnis haben, Angebote der Schule wahrzunehmen, können sie ihre Freizeit auch selbstständig und eigenverantwortlich organisieren. Dafür können bei unserer Schulsozialpädagogin Bälle sowie Materialien für den Billardtisch ausgeliehen, Bälle für den Kicker und Tischtennisbälle können zum Selbstkostenpreis erworben werden. Der Ruhebereich ist geöffnet und steht den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.